Allgemeine Abonnement-/Geschäftsbedingungen
MicroOffice One Eilbek GmbH · Stand: September 2026
1. Begriffe
„Abonnement” bezeichnet die Inanspruchnahme der in den „Abonnementdetails” definierte Raumnutzung und damit verbundenen Dienstleistungen für den definierten Zeitraum.
„Abo-Beitrag” bezeichnet den periodisch fälligen Abonnementbeitrag gemäß „Abonnementdetails”
„Abonnent/in” bezeichnet Sie, also das Unternehmen oder die Person, die diese Vereinbarung mit uns schließt. Sind Sie ein Unternehmen, handeln Sie durch Ihre vertretungsberechtigte Person.
„Vereinbarung” bezeichnet diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und die „Abonnement-Vereinbarung”, die als Deckblatt diesem Dokument beigefügt sind, sowie alle weiteren Anlagen und/oder Ergänzungen.
„Vertretungsberechtigte Person” bezeichnet eine Person, die befugt ist, Ihr Unternehmen rechtlich zu vertreten.
„Kapazität” bezeichnet die maximale Anzahl von Mitarbeiter(innen) des/der Abonnent/in, die den abonnierten Büroräumen zugewiesen sind (siehe Abonnementdetails).
„Mindestlaufzeit” bezeichnet den Zeitraum ab dem Startdatum bis zum letzten Tag der im Abonnement-Details-Beiblatt unter „Verpflichtungsfrist” angegebenen Laufzeit in Bezug auf jede einzelne Büronummer, welcher im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien verlängert werden kann.
„Individuelle Büronummer” bezeichnet jedes einzelne Büro Anzahl und/oder Standort des Arbeitsbereichs, wie in der „Abonnement-Vereinbarung” gekennzeichnet. Sollte die Büronummer zum Zeitpunkt der Unterschrift noch nicht eingetragen sein, so kann diese vor Erreichen des Startdatums von uns nachgereicht werden.
„Begünstigte Person(en)” ist/sind die vom/von der Abonnent/in in den Abonnementdetails benannte(n) Person(en), die die Dienstleistungen aus der Abonnement-Vereinbarung vor Ort in Anspruch nehmen, eine personalisierte Zugangskarte erhalten und für uns vor Ort Ansprechpartner(innen) sind.
„Ansprechperson” ist die Person, die uns gegenüber in allen vertraglichen Belangen, insbesondere für Rechnungen und Mitteilungen, als Ansprechpartner(in) des/der Abonnent/in gilt.
„Mitarbeiter(innen)” bezeichnet die Mitarbeiter(innen) und sonstigen Personen, die der/die Abonnent/in in der Mitarbeiterliste benennt und die im Rahmen des Abonnements die Büroräume und Dienstleistungen nutzen.
„Kernzeiten” sind im Allgemeinen die Zeiten werktags von 9.00 Uhr bis 17 Uhr, sofern nicht anders deklariert.
„Einrichtungsgebühr” (auch Registrierungsgebühr) ist die Gebühr, die für das einmalige Einrichten pro Person und Raum anfällt, auch bei Umzügen innerhalb eines Standorts.
„Service-Vorschussgebühr” bezeichnet die bei den Produkten Private Office und Flex Desk einmalig bei Vertragsschluss fällige Gebühr in Höhe von einem (1) monatlichen Abo-Beitrag (Grundpreis gemäß Abonnementdetails, ohne Zusatzleistungen). Sie dient uns während der Laufzeit als Sicherheit gemäß Abschnitt 5(i), wird bei Vertragsende mit dem letzten Abo-Beitrag verrechnet und in den Abonnementdetails betragsmäßig ausgewiesen. Sie entfällt, wenn eine Vorauszahlung gemäß Abschnitt 4(i) vereinbart wird.
„Vorauszahlung” bezeichnet die freiwillige, einmalige Entrichtung der Abo-Beiträge für mehrere aufeinanderfolgende Abrechnungsmonate im Voraus gemäß Abschnitt 4(i).
„Vorauszahlungszeitraum” bezeichnet die durch eine Vorauszahlung abgedeckten, aufeinanderfolgenden vollen Kalendermonate, wie in den Abonnementdetails ausgewiesen.
„Wiederaufnahme” bezeichnet den Abschluss einer neuen Vereinbarung über ein Private Office oder einen Flex Desk innerhalb von drei (3) Monaten nach Kündigung oder Ablauf einer vorherigen Vereinbarung gemäß Abschnitt 5(m).
„Startdatum” ist der Zeitpunkt, ab dem die Dienstleistungen definiert in der „Abonnement-Vereinbarung” in Anspruch genommen werden können.
„MicroOffice One”, „wir” und „uns” bedeuten MicroOffice One Eilbek GmbH, also die Vereinbarungs-Geberin und damit die Vertragspartnerin im Sinne dieser Dienstleistungsvereinbarung.
2. Vorteile für Abonnenten
a) Dienstleistungen. Gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung und alle weiteren Richtlinien, die wir zur Verfügung stellen, einschließlich etwaiger Aktualisierungen durch uns, wird MicroOffice One jegliche wirtschaftlich angemessenen Anstrengungen unternehmen, um den Abonnenten die unten beschriebene Dienstleistungen zuzusichern.
- Nicht-exklusiver Zugang zu den Büroräumen.
- Regelmäßige Wartung der Büroräume.
- Ausstattung der Büroräume in Qualität und Menge, die dem üblichen Standard anderer Abonnenten zur Verfügung gestellt werden. Zum Vergleich dienen Unternehmen mit vergleichbaren Büroflächen, Arbeitsplätzen am selben Standort.
- Zugriff auf und Nutzung der bereitgestellten Internetverbindung zur gemeinsamen Nutzung innerhalb der Räumlichkeiten gemäß den allgemeinen Nutzungsbedingungen.
- Benutzung der Drucker, Kopierer und/oder Scanner die unseren Abonnenten zur Verfügung stehen, in Übereinstimmung mit den hier beschriebenen Bedingungen.
- Nutzung der Meetingräume an Ihrem Abonnement-Abschluss-Standort und Nutzung von Konferenzräumen in anderen MicroOffice One-Standorten während der regulären Geschäftszeiten, in jedem Fall je nach Verfügbarkeit und Ihrer vorherigen Reservierung solcher Konferenzräume, in Übereinstimmung mit den hierin beschriebenen Bedingungen.
- Heizung in den Büroräumen während der regulären Geschäftszeiten.
- Elektrizität für eine akzeptable an Verwaltungstätigkeiten angelehnte Büronutzung.
- Nutzung von Küchen und Getränken, die unsere Abonnenten zur Verfügung gestellt werden.
- Annahme von Post und Lieferungen im Namen Ihrer Geschäfte im angemessenen Rahmen während der regulären Geschäftszeiten.
Andere Dienstleistungen können gegen zusätzliche Gebühren, wie z.B. PKW-Stellplatz, Telefonservice und IT-Services, je nach Verfügbarkeit am Abonnement-Abschluss-Standort und zusätzliche Bedingungen und Kosten auf diese Dienste anwendbar sind.
b) Unsere vorbehaltenen Rechte. Um unsere Dienstleistung gemäß dieser Vereinbarung bereitzustellen und in Verbindung mit Sicherheits- oder Notfallzwecken, sind wir berechtigt, mit oder ohne Vorankündigung auf Ihre Büroräume zuzugreifen. Wir können Einrichtungsgegenstände in Ihrem Büro vorübergehend umstellen. Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Büroräume zu ändern oder zu verlegen, vorausgesetzt, dass wir dies nicht auf eine Weise tun, die die Quadratmeterzahl Ihres zugewiesenen Büros, Raumes oder einer ähnlichen Örtlichkeit wesentlich verringert. Ebenfalls können wir die Liste der angebotenen Dienstleistungen oder Einrichtungsgegenstände, die Ihre Räume betreffen, gemäß Abschnitt 9(b) abändern oder reduzieren. Die Dienstleistungen können von uns, einem verbundenen Unternehmen oder einem Dritten erbracht werden.
c) Büroräume nicht rechtzeitig verfügbar. Wenn wir nicht in der Lage sind, die Büroräume bis zum Startdatum verfügbar zu machen, übernehmen wir keine Haftung bezüglich dieser Verfehlung, noch hat eine solche Verfehlung Auswirkungen auf die Durchsetzbarkeit dieser Vereinbarung. Diese Vereinbarung tritt in vollem Umfang in Kraft und ist wirksam, sofern:
- Sollte der Zugang zu den Büroräumen für einen Zeitraum von nicht länger als zwei (2) Monaten verwehrt bleiben und
- nach unserem alleinigen Ermessen, werden wir Ihnen entweder (a) alternative Büroräume innerhalb eines MicroOffice One-Gebäudes mit vergleichbarer Kapazität und einem Ihrem Abo-Beitrag entsprechenden Entgelt für diesen Zeitraum anbieten oder (b) den Abonnementbetrag für den Zeitraum, in dem Ihnen die Büroräume nicht zur Verfügung stehen, nicht in Rechnung stellen. Nach Ablauf der zwei (2) Monate, wie in (i) oben dargelegt, haben Sie das Recht, diese Vereinbarung innerhalb einer Frist von sieben (7) Tagen ordentlich und schriftlich zu kündigen. Sollten wir gemäß (a) alternative Räumlichkeiten zur Verfügung stellen, bleiben alle Abonnenten uneingeschränkt an diese Vereinbarung gebunden. Ungeachtet der Bestimmungen in diesem Absatz, haften wir nicht für Verzögerungen bei der Bereitstellung der Büroräume, die durch Ihre Handlungen oder Unterlassungen oder aufgrund von Änderungen an den von Ihnen gewünschten Büroräumen entstehen. Eine solche Verzögerung beeinträchtigt weder die Gültigkeit dieser Vereinbarung, noch verpflichtet sie uns, Ihnen die unter den Unterabschnitten (a) und (b) beschriebenen Ersatzleistungen anzubieten. In diesem Fall bleiben Sie weiterhin an diese Vereinbarung gebunden und die regulären Kündigungsfristen bleiben bestehen. Sie sind verpflichtet, die Abonnementbeiträge ab dem Startdatum zu zahlen. d) Zugriff vor dem Startdatum. Wenn wir Ihnen aus eigenem freien Willen Zugang zu Ihrem Büro für einen beliebigen Zeitraum vor dem Startdatum (eine sogenannte “Soft Open Periode”) gewähren, unterliegen Sie und Ihre Mitarbeiter(innen) in vollem Umfang den Bedingungen dieser Vereinbarung, unabhängig davon, ob Wir Ihnen den Abo-Beitrag während einer solchen Soft Open Periode berechnen.
e) Meetingräume. Die Meetingräume am Abschlussstandort stehen jedem Abonnenten wie folgt zur Verfügung:
- Flex Desk: 3 Stunden im Monat
- Fix Desk: 4 Stunden im Monat
- Private Office (1 Person): 6 Stunden im Monat
- Private Office (2 Personen): 8 Stunden im Monat
Nicht genutzte Stunden können nicht in den Folgemonat, die folgende Abrechnungsperiode übernommen werden.
Es stehen die folgenden Meetingraumpakete zur zusätzlichen Nutzung zur Verfügung:
| Paket | Umfang | Preis |
|---|---|---|
| Sometimes | 10 Stunden | 230,- EUR |
| Any-other-day | 20 Stunden | 390,- EUR |
| Nonstop | 30 Stunden | 550,- EUR |
| Daily | 2 Stunden am Tag | 740,- EUR |
Die Nutzung der Pakete bezieht sich stets auf die jeweilige Abrechnungsperiode und kann nicht übertragen werden.
Karten
Mehrfachkarten sind im Gegensatz zu den Paketen übertragbar und sind ein Jahr nach Ausstellung gültig.
| Karte | Preis |
|---|---|
| 10-er Karte (10 Stunden) | 330,- EUR |
| 20-er Karte (20 Stunden) | 600,- EUR |
Zur Nutzung:
Buchungen müssen per Email an meeting@microoffice.one vor dem Nutzungstermin angefragt und abgestimmt werden. Sollte ein Onlinekalender für den jeweiligen Raum zur Verfügung stehen, so kann auch dieser genutzt werden.
Jede angefangene Stunde zählt als volle, abbuchbare Stunde.
3. Ihre Mitarbeiter
a) Mitarbeiterliste. Sie sind dafür verantwortlich, die Richtigkeit Ihrer Mitarbeiterliste zu gewährleisten, d. h. der Personen, die im Rahmen Ihres Abonnements einen Arbeitsplatz in den unter Abonnementdetails aufgelisteten Räumen von MicroOffice One nutzen. Nur die in die Mitarbeiterliste aufgenommenen Personen gelten als Mitarbeiter(innen) im Sinne dieser Vereinbarung und sind berechtigt, die in dieser Vereinbarung beschriebenen Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Soweit gesetzlich zulässig, müssen alle gelisteten Mitarbeiter eine gültige, von der Regierung ausgestellte Identifikation vorweisen, um einen aktivierten Schlüssel zu erhalten. Dieser Schlüssel kann in Form eines klassischen Schlüssels, einer Schlüsselkarte oder eines digitalen Zertifikats für Smartphones bereitgestellt werden und dient dem Zugang zu den Räumlichkeiten. Wenn die Anzahl der gelisteten Mitarbeiter oder anderer Personen, die Ihre Bürofläche nutzen, die Kapazität überschreitet, wird eine zusätzliche Gebühr fällig. In keinem Fall darf die Anzahl der gelisteten Mitarbeiter das 1,5-fache der Kapazität der abonnierten Räume überschreiten, unabhängig von zusätzlich gezahlten Gebühren. Ausgenommen sind Mitarbeiter, die fest anderen Abonnement-Produkten von MicroOffice One am selben oder einem anderen Standort zugeordnet sind. Wir behalten uns das Recht vor, die Anzahl der gelisteten Mitarbeiter jederzeit anzupassen.
b) Änderung oder Entfernung des/der Ansprechpartner(in) oder Vertretungsberechtigten Person. Eine vertretungsberechtigte Person hat in der Regel die alleinige Befugnis, Änderungen an dieser Vereinbarung vorzunehmen oder die Kündigung dieser zu veranlassen. Die vertretungsberechtigte Person dient in der Regel als primäre Ansprechperson für MicroOffice One in Angelegenheiten, die Ihre Mitarbeiter(innen) oder die abonnierten Produkte betreffen. Ist in den Abonnementdetails keine vertretungsberechtigte Person angegeben, gilt die Ansprechperson als vertretungsberechtigte Person. Wir sind berechtigt, uns auf Mitteilungen an oder von der vertretungsberechtigten Person oder der Ansprechperson als Mitteilung an oder von dem/der Abonnent/in zu verlassen. Ein rechtlicher Vertreter des/der Abonnent/in („gesetzlicher Vertreter”) ist befugt, den Antrag einer vertretungsberechtigten Person oder der Ansprechperson außer Kraft zu setzen, vorausgesetzt, dass wir eine solche Anfrage innerhalb von 24 Stunden nach einem entsprechenden Antrag der vertretungsberechtigten Person oder der Ansprechperson erhalten.
Wir sind berechtigt, angemessene Dokumentation zur Bestätigung zu verlangen, dass eine Person gesetzliche(r) Vertreter(in) ist. Ein gesetzlicher Vertreter hat zudem die Befugnis, die Person zu bestimmen, die als vertretungsberechtigte Person und/oder Ansprechperson fungiert. Sollte uns keine Anweisung von der vertretungsberechtigten Person oder dem/der gesetzlichen Vertreter(in) vorliegen, dass die als begünstigte Person im Sinne dieses Abonnements eingetragene Person nicht länger begünstigt ist, können wir nach unserem Ermessen die Erbringung von Dienstleistungen und die Nutzungsoptionen unserer Geschäftsräume für den/die Abonnent/in einstellen. Dies gilt, es sei denn, wir bestimmen nach eigenem Ermessen eine neue begünstigte Person, sofern dies nicht bereits durch den/die Abonnent/in erfolgt ist.
4. Abonnementbeiträge; Zahlungen
a) Bei Unterzeichnung fällige Zahlungen. Mit dem Einreichen der unterzeichneten und ausgefüllten Vereinbarung verpflichten Sie sich, (i) die Service-Vorschussgebühr gemäß Abschnitt 5(i) – sofern nicht eine Vorauszahlung gemäß Abschnitt 4(i) vereinbart ist – und (ii) die Einrichtungsgebühr mit sofortiger Fälligkeit sowie den in den Abonnementdetails festgelegten Abo-Beitrag zu Beginn der ersten vereinbarten Abrechnungsperiode zu entrichten. Beginnt das Abonnement nicht am ersten Tag eines Kalendermonats, wird der Abo-Beitrag für den ersten Monat anteilig nach Tagen berechnet; ab dem Folgemonat gilt der volle Abo-Beitrag.
b) Abobeitrag. Während der Laufzeit dieser Vereinbarung wird Ihr Abonnementbeitrag monatlich im Voraus, ab dem ersten (1.) Tag jedes Monats, fällig, sofern nicht eine Vorauszahlung gemäß Abschnitt 4(i) vereinbart ist. Sie sind zur Zahlung aller Abonnementbeiträge verpflichtet, die während der gesamten Verpflichtungslaufzeit anfallen, unabhängig von einer vorzeitigen Beendigung der Vereinbarung durch Sie (“Abonnementsbeitragsverpflichtungen”). Die in den Abonnementdetails genannten Beträge verstehen sich, sofern dort nicht anders angegeben, einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, die wir auf der Rechnung gesondert ausweisen; wir rechnen in der Regel brutto ab. Sind Sie von der Umsatzsteuer befreit oder schulden Sie die Umsatzsteuer selbst (z. B. im Reverse-Charge-Verfahren), teilen Sie uns dies vor Vertragsschluss mit und weisen es auf Anfrage nach (z. B. durch Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder eine Bescheinigung). Wir stellen die Rechnung dann ohne Umsatzsteuer über den Nettobetrag des Abo-Beitrags aus; die Abführung der Umsatzsteuer obliegt in diesem Fall Ihnen. Der im Abonnementdetails-Formular angegebene Abonnementbeitrag deckt ausschließlich jene Dienstleistungen für die Anzahl Ihrer Mitarbeiter ab, die im Formular “Abonnementsdetails” und der zugehörigen Mitarbeiterliste angegeben sind. Für zusätzliche Mitarbeiter fallen zusätzliche Gebühren an. An jedem Jahrestag des Startdatums unterliegt der Abonnementbeitrag automatisch einer Erhöhung um dreieinhalb Prozent (3,5%) gegenüber dem zu diesem Zeitpunkt bestehenden Abonnementbeitrag. Nach Ablauf der Verpflichtungslaufzeit und nach Einhaltung einer etwaig definierten Preisbindungszeit behalten wir uns das Recht vor, den Abonnementbeitrag nach eigenem Ermessen zu erhöhen oder zu verringern. Eine solche Beitragsänderung bedarf der Schriftform und muss dreißig (30) Tage im Voraus angekündigt werden, unter Einhaltung der unten in Abschnitt 5(e) beschriebenen Kündigungsfristen.
c) Rechnungen; Finanzinformationen. MicroOffice One sendet oder stellt anderweitig Rechnungen und andere abrechnungsbezogene Dokumente, Informationen und Mitteilungen an die in den Abonnementdetails definierte Ansprechperson bereit, sofern nicht anders vereinbart. Wenn ein Rechnungskontakt im Abonnementdatenformular angegeben ist, werden die entsprechenden Dokumente an diesen Rechnungskontakt gesendet. Änderungen des Rechnungskontakts erfordern eine Mitteilung durch die vertretungsberechtigte Person in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung.
d) Verspätungsgebühren. Bei Zahlung des Abonnementbeitrags oder einer anderen aufgelaufenen und ausstehenden Gebühr, die nicht vor dem zehnten (10.) Tag des Abrechnungsmonats, in dem diese Zahlung fällig ist, beglichen wird, werden Verzugsgebühren auf den überfälligen Betrag in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem dann geltenden Basiszinssatz, wie von der Europäischen Zentralbank ausgewiesen, fällig. Sämtliche Verzugsgebühren können von Zeit zu Zeit nach unserem alleinigen Ermessen angepasst werden. Eine solche Änderung wird im Rahmen einer Aktualisierung der AGB bekanntgegeben und an alle Abonnenten verteilt. Rückständige Beträge einschließlich Verzugsgebühren können wir gemäß Abschnitt 5(i) aus der Service-Vorschussgebühr decken.
e) Zahlungsweise. Wir akzeptieren Zahlungen aller Beträge spezifiziert in dieser Vereinbarung ausschließlich durch die Methoden, die wir mit Ihnen während des Anmeldevorgangs vereinbaren oder von Zeit zu Zeit verändern (AGB Atualisierung) während der Laufzeit dieser Vereinbarung. Sie sind verpflichtet, uns unverzüglich über Änderungen Ihrer Zahlungsinformationen zu informieren.
f) Ausstehende Gebühren. Alle ausstehenden Gebühren werden monatlich nachträglich berechnet. Wenn wir eine Zahlung von Ihnen erhalten, wird der Betrag zunächst auf die ältesten offenen Salden angewendet, die im Rückstand sind (einschließlich eventuell anfallender Verspätungsgebühren). Sobald diese vergangenen Salden beglichen sind, werden verbleibende Mittel vollständig oder teilweise für die laufenden Gebühren verwendet.
g) Keine Rückerstattung. Sofern in dieser Vereinbarung – insbesondere in den Abschnitten 4(i) und 5(i) – nichts anderes bestimmt ist, erfolgt keine Rückerstattung von Gebühren oder anderen Beträgen, die von Ihnen oder Ihren Mitarbeitern im Zusammenhang mit unseren Dienstleistungen gezahlt wurden.
h) Recht auf Aufrechnung. Sie haben nur dann ein Recht zur Aufrechnung, wenn Ihre Gegenforderung unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt wurde.
i) Vorauszahlung.
(1) Option. Bei den Produkten Private Office und Flex Desk können Sie die Abo-Beiträge für einen Vorauszahlungszeitraum von drei (3), sechs (6) oder zwölf (12) aufeinanderfolgenden vollen Kalendermonaten im Voraus entrichten. Die Vorauszahlung wird in den Abonnementdetails vereinbart und ist spätestens fünf (5) Werktage vor dem Startdatum bzw. vor Beginn des Vorauszahlungszeitraums fällig. Wir stellen Ihnen über den Vorauszahlungsbetrag eine Rechnung aus; die Regelungen zur Umsatzsteuer in Abschnitt 4(b) gelten entsprechend.
(2) Vorauszahlungsrabatt. Auf die im Vorauszahlungszeitraum fälligen Abo-Beiträge (Grundpreis gemäß Abonnementdetails, ohne Zusatzleistungen) gewähren wir folgenden Rabatt:
| Vorauszahlungszeitraum | Rabatt auf den Abo-Beitrag |
|---|---|
| drei (3) Monate | drei Prozent (3 %) |
| sechs (6) Monate | fünf Prozent (5 %) |
| zwölf (12) Monate | acht Prozent (8 %) |
Der Rabatt gilt ausschließlich für den Vorauszahlungszeitraum. Zusatzleistungen, Meetingraumpakete, Karten und sonstige Gebühren sind von der Vorauszahlung und dem Rabatt nicht erfasst und werden gemäß Abschnitt 4(f) gesondert abgerechnet.
(3) Beginn. Der Vorauszahlungszeitraum beginnt am Startdatum oder, bei späterer Vereinbarung, am ersten Tag des auf die Vereinbarung folgenden Kalendermonats. Beginnt er nicht am ersten Tag eines Kalendermonats, gilt Abschnitt 4(a) Satz 2 zur anteiligen Berechnung entsprechend.
(4) Preisbindung. Für die Dauer des Vorauszahlungszeitraums ist der Abo-Beitrag festgeschrieben. Eine Anpassung gemäß Abschnitt 4(b) oder eine sonstige Beitragsänderung wird erst mit dem auf das Ende des Vorauszahlungszeitraums folgenden Abrechnungsmonat wirksam.
(5) Verhältnis zur Service-Vorschussgebühr. Bei Vereinbarung einer Vorauszahlung entfällt die Service-Vorschussgebühr gemäß Abschnitt 5(i). Wird die Vereinbarung nach Ablauf des Vorauszahlungszeitraums ohne erneute Vorauszahlung fortgesetzt, sind wir berechtigt, die Service-Vorschussgebühr in der in Abschnitt 5(i) bestimmten Höhe mit einer Frist von dreißig (30) Tagen zum Beginn eines Abrechnungsmonats nachzufordern. Sie können die Nachforderung abwenden, indem Sie vor Fälligkeit erneut eine Vorauszahlung gemäß Absatz (1) leisten.
(6) Rückerstattung bei vorzeitiger Beendigung. Endet die Vereinbarung vor Ablauf des Vorauszahlungszeitraums durch (i) Ihre ordentliche Kündigung nach Ablauf der Verpflichtungslaufzeit gemäß Abschnitt 5(e), (ii) unsere Kündigung gemäß Abschnitt 5(f), (iii) Ihre Kündigung gemäß Abschnitt 2(c) oder (iv) Ihre Kündigung aus einem von uns zu vertretenden wichtigen Grund, erstatten wir Ihnen den auf die nicht in Anspruch genommenen vollen Kalendermonate entfallenden Teil der Vorauszahlung. Der Erstattungsbetrag entspricht dem Vorauszahlungsbetrag abzüglich der für die in Anspruch genommenen Monate geschuldeten Abo-Beiträge ohne Vorauszahlungsrabatt sowie abzüglich etwaiger offener Forderungen; ein sich ergebender negativer Saldo ist von Ihnen auszugleichen. Die Erstattung erfolgt innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Wirksamwerden der Beendigung per Banküberweisung.
(7) Beendigung während der Verpflichtungslaufzeit. Beenden Sie die Vereinbarung vorzeitig während der Verpflichtungslaufzeit (Abschnitt 5(e)) oder kündigen wir aus wichtigem Grund gemäß Abschnitt 5(g), werden die bis zum Ende der Verpflichtungslaufzeit geschuldeten Abo-Beiträge ohne Vorauszahlungsrabatt fällig und mit der Vorauszahlung verrechnet. Für darüber hinausgehende Monate des Vorauszahlungszeitraums gilt Absatz (6) entsprechend. Im Übrigen bleibt Abschnitt 4(g) unberührt.
5. Laufzeit und Kündigung
a) Laufzeit. Diese Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung beider Parteien in Kraft. (“Datum des Inkrafttretens”); Wir sind nicht verpflichtet, Ihnen jegliche Dienste zur Verfügung zu stellen, bis zu dem Zeitpunkt (i), an dem die Zahlung der Service-Vorschussgebühr bzw. der Vorauszahlung, die Einrichtungsgebühr und der erste Monatsbeitrag Ihres Abonnements bei uns eingegangen ist, oder (ii) das Startdatum erreicht ist. Wenn keine Verpflichtungslaufzeit in den Abonnementdetails definiert ist, beginnt die Verpflichtungslaufzeit am Startdatum und endet mit Ablauf des auf das Startdatum folgenden Kalendermonats. Verpflichtungslaufzeit, Verlängerungen und Kündigungsfristen rechnen in ganzen Monaten und enden stets zum Monatsende.
b) Automatische Verlängerung der Laufzeit. Sofern nicht anders in den “Abonnementdetails” angegeben, kann diese Vereinbarung nicht vor Ablauf der Laufzeit fristgerecht gekündigt werden. Sollte die Laufzeit nicht fristgerecht gekündigt werden, verlängert sich die Laufzeit automatisch um die in den Abonnementdetails angegebene Verlängerungsdauer, andernfalls jeweils um einen (1) Kalendermonat, vorbehaltlich der unten definierten Kündigungsfristen. Die ursprüngliche Laufzeit sowie alle nachfolgenden Verlängerungslaufzeiten bilden zusammen die “Laufzeit”. § 545 des Bürgerlichen Gesetzbuchs findet keine Anwendung.
c) Ein- / Auszug . Wenn das Startdatum auf einen Werktag fällt, sind Sie berechtigt, die Büroräume frühestens ab 11:00 Uhr am Startdatum zu beziehen, vorausgesetzt, Sie haben Ihre Zahlungsverpflichtung gemäß Abschnitt 4 a) erfüllt. Fällt das Startdatum nicht auf einen regulären Geschäftstag, können Sie die Büroräume frühestens ab 11:00 Uhr des ersten regulären Geschäftstags nach dem Startdatum beziehen. Am letzten regulären Werktag des Monats, an dem Ihre Kündigung wirksam wird (wie unten definiert), müssen Sie die Büroräume bis spätestens 16:00 Uhr geräumt haben.
d) Stornierung vor dem Startdatum durch Sie. Sie können diese Vereinbarung vor dem Startdatum schriftlich kündigen. Wenn Sie mehr als einen (1) vollen Kalendermonat vor Ihrem Startdatum kündigen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Rückerstattung Ihrer Einrichtungsgebühr, abzüglich anfallender Gebühren, Ausgaben oder Abzüge. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf Rückerstattung Ihrer Service-Vorschussgebühr. Sollten Sie innerhalb eines (1) vollen Kalendermonats vor Ihrem Startdatum kündigen, entfällt Ihr Anspruch auf Rückerstattung der Einrichtungsgebühr.
e) Kündigung durch Sie ohne Grund. Sie können diese Vereinbarung durch eine schriftliche Mitteilung an uns kündigen, indem Sie die Kündigung vor dem Monat einreichen, in dem Sie beabsichtigen, die Vereinbarung zu beenden (“kündigungswirksamer Monat”). Die maßgeblichen Kündigungsfristen entnehmen Sie der nachstehenden Tabelle (“Kündigungsfristen “). Diese Fristen richten sich nach der Abonnementlaufzeit und der Kapazität für die jeweilige Einzelbüronummer, wie in den Abonnementdetails definiert. Die Kündigung wird am letzten regulären Werktag des kündigungswirksamen Monats nach Ablauf der Verpflichtungslaufzeit wirksam. Für die Dauer des Verpflichtungszeitraums kann keine Kündigung durch Sie (außer gemäß Abschnitt 2 c) ) akzeptiert werden. Ferner ist eine Kündigung durch Sie während des Verpflichtungszeitraums ein Bruch dieser Vereinbarung. Herabstufung der Büroräume (d. h. die Übertragung in einen Büroraum niedrigerer Kategorie und/oder Kapazität) ist während des Verpflichtungszeitraums nicht möglich. Sollten Sie diese Vereinbarung vor Ablauf der Verpflichtungszeit (oder während einer anwendbaren Kündigungsmitteilung) beenden, werden Ihre Verpflichtungen aus dem ausstehenden Abo-Beiträgen sofort fällig. Zusätzlich zu etwaigen Rechtsansprüchen, welche wir uns nach eigenem Ermessen vorbehalten, verfällt Ihr Anspruch auf den geleisteten Service-Vorschuss unmittelbar infolge des Vertragsbruches. Bitte beachten Sie, dass die Kündigung Ihrer Vereinbarung am letzten regulären Geschäftstag des Kündigungsmonats wirksam wird, sobald Ihre schriftliche Kündigung bei uns eingegangen ist. Möchten Sie die Vereinbarung zum letzten regulären Geschäftstag im April beenden (vorausgesetzt, der Verpflichtungszeitraum ist zu diesem Zeitpunkt abgelaufen), muss uns die Kündigung spätestens am 31. März vorliegen. Es besteht kein Anspruch auf eine anteilige Vergütung für verbleibende Tage des letzten Abonnementabrechnungsmonats. Beispielsweise, wenn Sie die Vereinbarung mit einer Kündigung zum Ende April beenden und Ihre Büroräume vor dem letzten regulären Geschäftstag im April räumen, bleibt der volle Abonnementbetrag für den Monat April dennoch fällig.
Kündigungsfristen:
| Abonnementlaufzeit \ Kapazität | 0-24 | 25-74 | 75+ |
|---|---|---|---|
| 1-5 Monate | 1 Monat | 2 Monate | 3 Monate |
| 6-11 Monate | 1 Monat | 2 Monate | 3 Monate |
| 12-23 Monate | 2 Monate | 3 Monate | 6 Monate |
| 24+ Monate | 3 Monate | 6 Monate | 6 Monate |
Beispiel: Liegt die Kapazität des Büros zwischen fünfundzwanzig (25) und vierundsiebzig (74) Personen und die Abonnementlaufzeit zwischen sechs (6) und elf (11) Monaten, beträgt die Kündigungsfrist zwei (2) Monate. Soll die Vereinbarung zum letzten regulären Geschäftstag im April enden (vorausgesetzt, die Verpflichtungslaufzeit ist bis dahin abgelaufen), muss uns die Kündigung spätestens am letzten regulären Geschäftstag im Februar während der regulären Geschäftszeiten vorliegen.
f) Grundlose Kündigung durch uns. Wir können Ihnen diese Vereinbarung durch Mitteilung an die vertretungsberechtigte Person mindestens einen (1) vollen Kalendermonat vor Ablauf der Laufzeit kündigen. Sie haften weiterhin für fällige Beiträge, und wir können unsere Rechte zur Einziehung fälliger Zahlungen trotz Kündigung oder Ablauf dieser Vereinbarung durchsetzen.
g) Kündigung aus wichtigem Grund durch eine der Parteien. Beide Parteien können diese Vereinbarung aus wichtigem Grund kündigen. Insbesondere können wir die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aus folgenden Gründen beenden, wenn wesentliche Verstöße gegen eine oder mehrere der nachstehenden Bestimmungen vorliegen: (i) wenn Sie, einer Ihrer Mitarbeiter oder Gäste oder Mitarbeiter Ihrer Gäste die Büroräume, unsere Geschäftsräume oder dort befindliche Personen wesentlich gefährden oder unsere Räumlichkeiten ohne ausdrückliche Genehmigung Dritten zur Nutzung überlassen; (ii) wenn Sie fällige Zahlungen ganz oder teilweise trotz zweimaliger Mahnung nicht leisten; wir behalten uns vor, in diesem Fall zu kündigen; und (iii) wenn Sie oder ein Mitarbeiter gegen die Nutzungsbedingungen unseres drahtlosen Netzwerks oder Breitband-Internetanschlusses verstoßen und diesen Verstoß nach maximal zwei Benachrichtigungen nicht einstellen, wobei wir uns vorbehalten, abhängig von der Schwere des Verstoßes, auf eine Benachrichtigung zu verzichten.
Zudem können wir die Vereinbarung fristlos kündigen, wenn: (a) eine Kündigungsfrist oder Abmahnung keine Aussicht auf Erfolg hat, (b) eine sofortige Kündigung aus besonderen Gründen gerechtfertigt ist, (c) wiederholte Verstöße gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung vorliegen oder (d) Sie oder ein Mitarbeiter den Hausfrieden in einer Weise stören, dass unter Berücksichtigung aller Umstände und Interessen der Parteien nicht erwartet werden kann, dass die Vereinbarung bis zum Ende der Kündigungsfrist oder auf anderem Weg fortbesteht.
h) Beendigung von Abonnements. Wir sind eine Gemeinschaft, die auf das Verständnis und die Zusammenarbeit der Abonnent/innen und ihrer Mitarbeiter(innen) angewiesen ist. Eine einzelne Person, die unter diese Vereinbarung fällt, verliert das Recht auf die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen und den Zugang zu unseren Geschäftsräumen, wenn (i) eine Kündigung wirksam wird oder die Vereinbarung regulär abgelaufen ist; (ii) sie von der Mitarbeiterliste Ihres Unternehmens in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung gestrichen wurde; oder (iii) wir Sie darüber benachrichtigen, dass diese Person erheblich und/oder wiederholt gegen die Hausordnung oder andere wesentliche Regeln verstoßen hat. In diesen Fällen können wir die Dienstleistungen für einzelne Mitarbeiter aussetzen oder beenden, wobei die Vereinbarung in vollem Umfang bestehen bleibt und lediglich der Ausschluss der betreffenden Person bewirkt wird. Sollten wir den Zugang einer Person aufgrund eines solchen Verstoßes beenden, sind Sie verpflichtet sicherzustellen, dass die betreffende Person keinen Zugang mehr zu den Büroräumen oder anderen Räumlichkeiten erhält.
i) Service-Vorschussgebühr. Bei den Produkten Private Office und Flex Desk erheben wir einmalig bei Vertragsschluss eine Service-Vorschussgebühr in Höhe von einem (1) monatlichen Abo-Beitrag (Grundpreis gemäß Abonnementdetails, ohne Zusatzleistungen), sofern nicht eine Vorauszahlung gemäß Abschnitt 4(i) vereinbart ist; der Betrag ist in den Abonnementdetails ausgewiesen. Die Service-Vorschussgebühr dient während der Laufzeit als Sicherheit für die Erfüllung aller Ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, einschließlich der Abo-Beiträge. Sie ist kein Guthaben, aus dem laufende Beiträge oder Gebühren vorzeitig beglichen werden; fällige Beträge sind während der Laufzeit stets gesondert zu zahlen. Wird ein Abo-Beitrag oder eine andere fällige Gebühr nicht bis zum zehnten (10.) Tag des Abrechnungsmonats gezahlt, sind wir berechtigt, den rückständigen Betrag einschließlich Verzugsgebühren ganz oder teilweise aus der Service-Vorschussgebühr zu decken und einzubehalten. Sie sind in diesem Fall verpflichtet, die Service-Vorschussgebühr innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach unserer Mitteilung wieder auf den ursprünglichen Betrag aufzufüllen. Unser Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund gemäß Abschnitt 5(g) bleibt unberührt. Ebenso können wir Kosten, die Sie uns nach dieser Vereinbarung schulden (insbesondere gemäß Abschnitt 6 und 7(b)), aus der Service-Vorschussgebühr decken.
Endet die Vereinbarung durch Ihre ordentliche Kündigung nach Ablauf der Verpflichtungslaufzeit, durch unsere Kündigung gemäß Abschnitt 5(f) oder durch Zeitablauf, verrechnen wir die Service-Vorschussgebühr mit dem Abo-Beitrag für den letzten Abrechnungsmonat der Laufzeit; für diesen Monat stellen wir Ihnen nur einen etwaigen Differenzbetrag in Rechnung. Übersteigt die Service-Vorschussgebühr den letzten Abo-Beitrag, erstatten wir Ihnen den Überschuss nach vollständiger Erfüllung all Ihrer Verpflichtungen und nach Erhalt aller für die Auszahlung erforderlichen Informationen innerhalb von dreißig (30) Tagen per Banküberweisung. Offene Forderungen, insbesondere gemäß den Abschnitten 5(j) und 6, können wir vor der Verrechnung bzw. Erstattung in Abzug bringen; ein verbleibender Fehlbetrag ist von Ihnen auszugleichen.
Bei einer Stornierung vor dem Startdatum (Abschnitt 5(d)) sowie bei einer vorzeitigen Beendigung durch Sie während der Verpflichtungslaufzeit (Abschnitt 5(e)) verfällt die Service-Vorschussgebühr zu unseren Gunsten. Die Service-Vorschussgebühr wird nicht verzinst; wir sind nicht verpflichtet, sie auf einem separaten Konto zu verwahren.
j) Entfernung von Eigentum bei Kündigung. Vor dem Inkrafttreten der Kündigung oder dem Ablauf dieser Vereinbarung, werden Sie und Ihre Mitarbeiter(innen) Ihr Eigentum (einschließlich Gasteigentum) aus den Büroräumen und Geschäftsräumen entfernen. Sollten Sie, Ihre Mitarbeiter(innen) oder Ihre oder deren Gäste dem nicht nachkommen, und das Eigentum rechtzeitig aus den Büroräumen zu entfernen, sind wir berechtigt die Entfernung selbst oder durch dritte durchführen zu lassen und Ihnen etwaig entstehende Kosten in Rechnung zu stellen. Solche Kosten schließen Entsorgungs- und Lagerkosten ein. Wir sind ausdrücklich nicht dazu angehalten Ihr Eigentum auf bestimmte oder unbestimmte Zeit für Sie vorzuhalten. Im Anschluss an die Kündigung oder nach Ablauf dieser Vereinbarung, werden wir keine Post oder andere gelieferte Pakete vorhalten oder an Ihre neue Adresse weiterleiten. Sie sind dazu verpflichtet sich eigenständig um Nachsendeaufträge und dergleichen zu kümmern.
k) Geschäftsadresse. Sofern in den Abonnementdetails vereinbart, stellen wir Ihnen eine ladungsfähige Geschäftsadresse unter der Anschrift Wandsbeker Chaussee 212-214, 22089 Hamburg zur Verfügung. Die Nutzung der Adresse ist ausschließlich für geschäftliche Zwecke gestattet.
Wir nehmen Post- und Paketsendungen, einschließlich Einschreiben, für Sie an. Auf Ihren Wunsch leiten wir eingegangene Sendungen an eine von Ihnen angegebene Adresse weiter; die Kosten der Weiterleitung tragen Sie. Die Geschäftsadresse umfasst keinen festen Arbeitsplatz und kein Büro, das die Voraussetzungen eines Firmensitzes im steuerlichen Sinne erfüllt; Sie prüfen selbst, ob die Adresse Ihren rechtlichen Anforderungen genügt. Sie verpflichten sich, die Geschäftsadresse nicht für unzulässige oder rechtswidrige Zwecke zu nutzen; bei einem Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen oder diese Vereinbarung können wir die Vereinbarung fristlos kündigen.
l) Abmeldung der registrierten Adresse. Sie dürfen unsere Adresse für die Dauer der Abo-Laufzeit als Ihre registrierte Geschäftsadresse, verwenden es sei denn, das Abonnementdetails widerspricht dem explizit. Nach Kündigung oder Ablauf dieser Vereinbarung müssen Sie innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Kündigung oder des Ablaufs sicherstellen, dass Sie die Abmeldung von dieser Anschrift bei den zuständigen lokalen Behörden vornehmen und uns die entsprechende Dokumentation unaufgefordert einreichen. Sollten Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, wird für jeden Kalendermonat nach Inkrafttreten der Kündigung oder des Ablaufs 50 % des letzten Abonnementbeitrags fällig.
m) Wiederaufnahme; Konditionenbindung. Schließen Sie, ein mit Ihnen verbundenes Unternehmen oder eine Ihrer begünstigten Personen innerhalb von drei (3) Monaten nach Kündigung oder Ablauf einer Vereinbarung über ein Private Office oder einen Flex Desk eine neue Vereinbarung über ein Produkt derselben Kategorie am selben Standort ab (Wiederaufnahme), gilt Folgendes:
(i) Konditionen. Die neue Vereinbarung wird zu den zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme geltenden regulären Konditionen (Listenpreise) geschlossen. Aktions-, Einführungs- und Neukundenkonditionen jeder Art – insbesondere zeitlich befristete Rabatte, der Erlass von Gebühren sowie die Anrechnung von Tagespässen, Karten oder sonstigen Leistungen – finden auf eine Wiederaufnahme keine Anwendung. Eine Wiederaufnahme ist jederzeit und ohne Wartezeit möglich.
(ii) Fortgeltung des Startdatums. Für die Berechnung des Jahrestags gemäß Abschnitt 4(b) sowie für die Ermittlung der Abonnementlaufzeit in der Kündigungsfristentabelle gemäß Abschnitt 5(e) gilt das Startdatum der beendeten Vereinbarung fort; die Laufzeiten beider Vereinbarungen werden zusammengerechnet.
(iii) Gebühren. Die Service-Vorschussgebühr gemäß Abschnitt 5(i) wird für die neue Vereinbarung erneut fällig, sofern sie bei Beendigung der vorherigen Vereinbarung verrechnet oder erstattet wurde; Abschnitt 4(i)(5) bleibt unberührt. Eine etwaige Einrichtungsgebühr fällt für Personen, für die sie bereits entrichtet wurde, nicht erneut an.
(iv) Geschäftsadresse. Die Verpflichtung zur Abmeldung der Geschäftsadresse gemäß Abschnitt 5(l) entfällt, wenn die Wiederaufnahme innerhalb der dort genannten Frist erfolgt und die neue Vereinbarung die Geschäftsadresse umfasst.
(v) Neue Vereinbarung. Im Übrigen begründet die Wiederaufnahme keine Fortsetzung der beendeten Vereinbarung; insbesondere beginnt eine in den Abonnementdetails der neuen Vereinbarung vereinbarte Verpflichtungslaufzeit neu.
6. Hausordnung
Zusätzlich zu allen Regeln, Richtlinien und/oder Verfahren die spezifisch für eine von Ihnen genutzte Räumlichkeit gilt:
a) Es gilt:
- Schlüssel, Schlüsselkarten und ähnliche Gegenstände, die für den physischen Zugang zu unseren Geschäftsräumen oder Büroräumen verwendet werden, bleiben unser Eigentum. Sie sind verpflichtet, Ihre Mitarbeiter anzuweisen, unser Eigentum zu schützen, und uns unverzüglich zu benachrichtigen, falls diese Gegenstände verloren gehen oder in die Hände unbefugter Dritter gelangen. Sie haften für Ersatzgebühren, falls solche Gegenstände verloren, gestohlen oder zerstört werden.
- Sie müssen uns unverzüglich über jede Änderung Ihrer Kontakt- und/oder Zahlungsinformationen in Kenntnis setzen;
- Wir werden Sie über alle Änderungen an Dienstleistungen, Gebühren oder andere Updates per E-Mail in Kenntnis setzen. Es ist Ihre Verantwortung, solche E-Mails zu lesen und sicherzustellen, dass Ihre Mitarbeiter(innen) über Änderungen informiert sind, unabhängig davon, ob wir solche Mitarbeiter(innen) auch direkt benachrichtigen;
- Karren, Sackkarren und andere Transporthilfen, die zur Verfügung gestellt werden, dürfen ohne ausdrückliche Erlaubnis nicht im Personenaufzug verwendet werden.
- Aus Sicherheitsgründen können wir, haben aber keine Verpflichtung zu, bestimmte Flächen in den Geschäftsräumen per Video überwachen;
- Sie tragen die alleinige und volle Verantwortung über die Sicherstellung, dass, sollte Alkohol konsumiert werden, dieser verantwortungsvoll konsumiert wird und dass kein Alkohol von einem Ihrer Mitarbeiter(innen) oder Gäste, die jünger als das gesetzliche Mindestalter für den Konsum von Alkohol ist in der anwendbaren Gerichtsbarkeit, konsumiert wird;
- Gemeinschaftsräume sind für alle unsere Abonnent/innen, Mitarbeiter(innen) und Gäste, es sei denn, anderweitig von uns angewiesen oder vorübergehende nicht für die Nutzung und nicht als Ort für kontinuierliche, alltägliche Arbeit freigegeben, verfügbar;
- Sie werden uns mit angemessener Frist benachrichtigen, bevor Sie Veranstaltungen in den Geschäftsräumen abhalten;
- Sie sind verantwortlich für Schäden an Ihren Büroräumen, die nicht durch normale Abnutzung begründbar sind;
- Sie sind für Ersatz oder Schadenersatz für alle Gegenstände verantwortlich, die Ihnen von MicroOffice One Mitarbeitern für den temporären Gebrauch zur Verfügung gestellt werden, sollten diese Vermögensgegenstände verloren gehen, gestohlen oder zerstört werden;
- Wir haften nicht für Post oder Pakete, die wir erhalten ohne Angabe der Unterschrift eines MicroOffice One-Mitarbeiters;
- Sie dürfen keine strukturellen oder nicht-strukturellen Änderungen oder Installationen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Wandbefestigungen, Möbeln, IT-Ausrüstung und/oder Glasverkleidung) im Büro oder an anderer Stelle in den Räumlichkeiten ohne vorherige Genehmigung durch uns durchführen. Für den Fall, dass Änderungen oder Installationen vorgenommen werden, sind Sie verantwortlich für die vollen Kosten der Änderung oder Installation und vor Beendigung der Vereinbarung, für die Entfernung solcher Gegenstände und die Wiederherstellung, die durch solche Änderungen erforderlich werdenden Maßnahmen. Soweit Sie solche Kosten nicht anderweitig begleichen, können wir sie gemäß Abschnitt 5(i) aus der Service-Vorschussgebühr decken.
Nur ein Mitarbeiter unserer Betriebsstätten hat das Recht Änderungen, Installationen, Entfernungen oder Widerherstellungen durchzuführen. Wenden Sie sich an eine(n) unserer Mitarbeiter(innen) für weitere Informationen;
- Sie und die Computer, Tablets sowie Mobilgeräte Ihrer Mitarbeiter(innen) und andere elektronische Geräte müssen (a) mit der neuesten Software und den vom Softwarehersteller bereitgestellten Updates auf dem aktuellen Stand gehalten werden und (b) frei von Malware, Viren, Spyware, Würmern, Trojanern oder jeglicher Software sein, die böswillig, feindselig und/oder aufdringlich in Transaktionen eingreift. Wir behalten uns das Recht vor, Geräte aus unseren Netzwerken zu entfernen, die eine Bedrohung für unsere Netzwerke oder Benutzer darstellen, bis die Bedrohung beseitigt wurde.
- Sie stimmen der nicht ausschließlichen, nicht übertragbaren Verwendung des Namens und/oder Logos Ihres Unternehmens in Verbindung mit der Identifizierung als Abonnent/in von MicroOffice One zu, neben anderen Abonnent/innen, in einer öffentlichen Übersicht „Abonnent/innen” auf unserer Website sowie in Videos und anderen Marketingmaterialien. Sie garantieren, dass Ihr Logo keine Rechte Dritter verletzt und dass Sie die volle Befugnis haben, diese Zustimmung zu erteilen. Sie können diese Zustimmung jederzeit mit einer Frist von dreißig (30) Tagen widerrufen.
- Weder Sie noch Ihre Mitarbeiter(innen) werden eine Aktivität durchführen, verursachen oder zulassen, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit störend oder gefährlich für uns oder andere Abonnent/innen sowie deren oder unsere Mitarbeiter(innen), Gäste oder Eigentum ist. Dies schließt insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Büroräume oder die sonstigen Räumlichkeiten ein.
- Die Dienste, die Räumlichkeiten oder die Büroräume dürfen nicht genutzt werden, um illegale oder beleidigende Handlungen durchzuführen oder solche Aktivitäten zu verfolgen. Ebenso ist ein Verhalten, das in der Gemeinschaft als ähnlich unangemessen gilt, untersagt. Sie und Ihre Mitarbeiter(innen) müssen sich respektvoll gegenüber anderen Abonnent/innen sowie deren und unseren Mitarbeitern und Gästen verhalten.
- Es ist nicht gestattet, sich gegenüber MicroOffice One oder der MicroOffice One Community falsch darzustellen, weder persönlich noch in der MicroOffice One Community online.
- Das Nehmen, Kopieren oder Verwenden von Informationen oder geistigem Eigentum anderer Abonnent/innen oder deren Mitarbeiter(innen) oder Gäste, einschließlich, aber nicht beschränkt auf vertrauliche oder proprietäre Informationen, Personennamen, Abbildungen, Stimmen, Geschäftsnamen, Marken, Dienstleistungsmarken, Logos, Handelsaufmachungen, andere Kennungen oder modifizierte/geänderte Versionen derselben, ist untersagt. Diese Bestimmung gilt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung.
- Es ist nicht gestattet, den Namen “MicroOffice One” oder einen unserer anderen Geschäftsnamen, Marken, Dienstleistungsmarken, Logos, Handelsaufmachungen, Marketingmaterialien oder andere Kennungen sowie modifizierte oder veränderte Versionen davon zu nehmen, zu kopieren oder für irgendeinen Zweck zu verwenden. Ebenso ist es untersagt, Bilder oder Illustrationen eines beliebigen Teils der Räumlichkeiten ohne unsere vorherige Zustimmung zu verwenden oder sich an einem Verhalten zu beteiligen, das zu einer Verwechslung zwischen MicroOffice One und Ihnen führen könnte. Diese Bestimmung gilt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung. Während der Laufzeit dieses Abkommens dürfen Sie den Namen “MicroOffice One” jedoch in Klartext zur genauen Identifizierung einer Adresse oder eines Bürostandortes verwenden.
- Das Filmen in allen Räumlichkeiten, einschließlich der Büroräume, ist ohne die erforderlichen Unterlagen und die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von MicroOffice One nicht gestattet.
- Die Nutzung der Büroräume in einer Einzelhandels-, medizinischen oder sonstigen Kapazität, die häufige Besuche von Mitgliedern der Öffentlichkeit erfordert, als Wohn- oder Lebensraum oder für ausschließlich nicht-geschäftliche Zwecke ist nicht gestattet.
- Die Nutzung unserer Post- und Zustelldienste für betrügerische oder rechtswidrige Zwecke ist untersagt, und wir haften nicht für eine solche Nutzung.
- Es ist nicht gestattet, erhebliche Mengen an Bargeld oder andere wertvolle Güter oder Gebrauchsgegenstände, die üblicherweise nicht in kommerziellen Büros aufbewahrt werden, in den Büroräumen zu lagern. In einem solchen Fall haften wir nicht für Verluste.
- Es ist nicht gestattet, Kopien von Schlüsseln, Schlüsselkarten oder anderen Zutrittsmöglichkeiten zu den Büroräumen oder den Räumlichkeiten anzufertigen.
- Es ist nicht gestattet, Schlüssel oder Schlüsselkarten an Dritte zu verleihen, zu teilen oder zu übertragen, es sei denn, wir haben dies im Voraus genehmigt.
- Es ist nicht gestattet, Schlösser für den Zugang zu den Büroräumen oder an anderen Stellen innerhalb des Geländes zu installieren, es sei denn, wir haben dies im Voraus genehmigt.
- Es ist nicht gestattet, Gästen den Zutritt zum Gebäude zu ermöglichen, ohne diese gemäß unseren Richtlinien zu registrieren und die dort vorgesehenen zusätzlichen Schritte durchzuführen.
- Es ist nicht gestattet, Geräte innerhalb der Räumlichkeiten zu betreiben, die eine höhere Heizleistung oder einen höheren Stromverbrauch aufweisen als in einer typischen Büroumgebung, oder die unsere elektrischen, IT-, HLK- oder strukturellen Systeme übermäßig belasten. Solche Handlungen dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durch uns erfolgen, und das Ermessen liegt dabei allein bei uns.
- Es ist nicht gestattet, Waffen jeglicher Art oder andere beleidigende, gefährliche, schädliche, brennbare oder explosive Stoffe in die Büroräume oder die Räumlichkeiten mitzubringen. Sie sind dafür verantwortlich, dass Ihre Mitarbeiter(innen) alle Hausordnungen sowie alle spezifischen Regeln, Richtlinien und/oder Verfahren, die für die von Ihnen genutzten Räumlichkeiten gelten, einhalten. Im Falle von Strafen oder Geldbußen, die aufgrund eines Verstoßes gegen solche Regeln, Richtlinien und/oder Verfahren verhängt werden, sind Sie für die Zahlung dieser Strafen oder Geldbußen verantwortlich.
7. Zusatzvereinbarungen
a) Informationstechnologie. Wir übernehmen keine Zusicherung oder Gewährleistung hinsichtlich der Sicherheit unserer Netzwerke. Wir können keinen bestimmten Grad an Verfügbarkeit im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung unseres Netzwerks garantieren. Um die Drucker nutzen zu können, müssen Sie die entsprechenden Druckertreiber auf Ihrem Computer installieren. Darüber hinaus können Sie uns bei Problemen mit dem Drucken, der Internetverbindung oder anderen technischen Schwierigkeiten um Unterstützung bitten. Sollten wir solche Dienstleistungen erbringen, haften wir nicht für Schäden an Ihrer Ausrüstung, es sei denn, wir haben grob fahrlässig gehandelt.
b) Netzwerkverbindung. MicroOffice One bietet einen gemeinsamen Internetzugang für Abonnent/innen über eine drahtlose Netzwerkverbindung an. Kabelgebundene Netzwerkverbindungen sind gegen eine zusätzliche monatliche Gebühr verfügbar. Wenn Sie ein privates kabelgebundenes Netzwerk einrichten möchten, kann MicroOffice One dies ermöglichen, indem ein Firewall-Gerät für Ihren exklusiven Zugang und Ihre Nutzung bereitgestellt wird, vorbehaltlich der IT-Genehmigung durch MicroOffice One. Sie sind für die Entfernung des Geräts verantwortlich. Vor der Installation oder Demontage müssen Sie sich mit dem IT-Team von MicroOffice One abstimmen, um die tatsächliche Einrichtung, den angemessenen Zeitpunkt sowie die Art und Weise der Installation oder Demontage und mögliche zusätzliche Gebühren zu besprechen. Soweit uns Kosten im Zusammenhang mit der Installation oder Entfernung entstehen, die nicht anderweitig von Ihnen bezahlt werden, werden wir diese Kosten von der Service-Vorschussgebühr abziehen. Sie sind auch verantwortlich für alle monatlichen Gebühren im Zusammenhang mit Ihrem privaten, gesicherten kabelgebundenen Netzwerk.
c) Verzicht auf Ansprüche. Soweit gesetzlich zulässig, verzichten Sie, in Ihrem eigenen Namen sowie im Namen Ihrer Mitarbeiter(innen), Agenten, Gäste und Eingeladenen, auf jegliche Ansprüche und Rechte gegen uns und unsere Vermieter in den Räumlichkeiten, unsere verbundenen Unternehmen, Muttergesellschaften, Nachfolger sowie deren und unsere Angestellten, Bevollmächtigten, leitenden Angestellten, Vertreter und Direktoren (zusammen die ‘MicroOffice One Parties’), die sich aus Verletzungen, Beschädigungen, Zerstörung, Diebstahl oder Verlust von Eigentum, Personen oder Haustieren ergeben, es sei denn, diese sind auf grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Betrug der MicroOffice One Parties zurückzuführen.
d) Haftungsbeschränkung. Soweit gesetzlich zulässig, wird die aggregierte monetäre Haftung der MicroOffice One Parties gegenüber Ihnen oder Ihren Mitarbeiter(innen), Vertretern, Gästen oder Eingeladenen, unabhängig vom Rechtsgrund (einschließlich der Haftung für vergebliche Aufwendungen), den Gesamtbetrag der von Ihnen im Rahmen dieses Abkommens an uns gezahlten Abonnementgebühren nicht überschreiten. Keine der MicroOffice One Parties haftet aus irgendeinem Klagegrund für indirekte, spezielle, zufällige, Folge-, Vertrauens- oder Strafschadensersatz, einschließlich entgangener Gewinne oder Betriebsunterbrechungen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz sowie bei Haftung für schuldhaft verursachte Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Darüber hinaus gelten diese Haftungsbeschränkungen nicht, wenn und soweit wir eine spezifische Garantie übernommen haben. Unsere verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1 erster Halbsatz BGB ist ausgeschlossen, sofern hierin nichts anderes bestimmt ist. Sie sind verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensvermeidung und -minderung zu ergreifen. Sie erkennen an und stimmen zu, dass Sie keine Maßnahmen ergreifen oder Verfahren gegen eine der MicroOffice One Parties einleiten dürfen, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder anderweitig, es sei denn, die Klage oder das Verfahren wird innerhalb eines (1) Jahres nach Entstehung des Klagegrundes eingeleitet. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen erkennen Sie an und stimmen zu, dass Sie keine Maßnahmen oder Verfahren gegen eine der MicroOffice One Parties einleiten dürfen, außer gegen diejenige MicroOffice One Party, die Sie direkt im Rahmen dieses Abkommens beauftragt haben, und nur in Bezug auf deren Vermögen für alle fälligen Beträge oder zur Erfüllung von Verpflichtungen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung.
e) Schadloshaltung. Sie stellen MicroOffice One von allen Ansprüchen, einschließlich Ansprüchen, Verbindlichkeiten und Ausgaben Dritter (einschließlich angemessener Anwaltskosten), frei, die sich aus (i) einer Verletzung oder angeblichen Verletzung dieser Vereinbarung durch Sie, Ihre Mitarbeiter(innen) oder deren Gäste, eingeladene Personen oder Haustiere sowie aus Handlungen oder Unterlassungen von Ihnen oder diesen Personen ergeben und (ii) Ihrer Nutzung der Adresse der Räumlichkeiten als eingetragene Sitzadresse für Sie, es sei denn, ein Anspruch resultiert aus grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Betrug der MicroOffice One Parties. Sie sind verantwortlich für die Handlungen und alle Schäden, die von Personen und Haustieren verursacht werden, die Sie, Ihre Mitarbeiter(innen) oder deren Gäste eingeladen haben, die Räumlichkeiten zu betreten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf von Ihnen beauftragte Anbieter, die das Gelände betreten. Sie dürfen keinen Vergleich abschließen, der eine wesentlich nachteilige Handlung oder ein Eingeständnis unsererseits erfordert oder MicroOffice One eine Verpflichtung auferlegt, es sei denn, Sie haben zuvor unsere schriftliche Zustimmung oder die der betreffenden MicroOffice One-Partei eingeholt. MicroOffice One haftet nicht für Verpflichtungen, die sich aus einem Vergleich ergeben, der ohne vorherige schriftliche Zustimmung geschlossen wurde.
f) Versicherung. Sie sind verpflichtet, auf eigene Kosten und jederzeit während der Laufzeit eine angemessene Sachversicherung sowie eine allgemeine Betriebshaftpflichtversicherung zu unterhalten, die Sie und Ihre Mitarbeiter(innen) für Sachschäden, Personenschäden, Verletzungen Ihrer Mitarbeiter(innen) und Gäste sowie für die Verhinderung oder Verweigerung der Nutzung oder des Zugangs zu allen oder einem Teil der Räumlichkeiten absichert, jeweils in einer Form und Höhe, die für Ihr Unternehmen angemessen ist. Darüber hinaus sind Sie verantwortlich, auf eigene Kosten und jederzeit während der Laufzeit eine Arbeitnehmerunfallversicherung aufrechtzuerhalten, die gesetzliche Leistungen gemäß den gesetzlichen Vorschriften und eine Haftpflichtdeckung in einer Ihrem Unternehmen angemessenen Höhe bietet. Sie stellen sicher, dass sowohl MicroOffice One als auch der Vermieter der betreffenden Räumlichkeiten jeweils als zusätzliche Versicherte in Ihrer allgemeinen Haftpflichtpolice eingetragen sind und dass alle Versicherungspolicen eine Klausel enthalten, in der der Versicherer auf das Recht zur Rückforderung gegenüber MicroOffice One und dem Vermieter der betreffenden Räumlichkeiten verzichtet. Auf unser Verlangen müssen Sie den Versicherungsschutz nachweisen.
g) Haustiere. Befindet sich der Büroraum in einem Gebäude, in dem Haustiere erlaubt sind, und plant ein(e) Mitarbeiter(in), regelmäßig ein Haustier in den Büroraum oder anderweitig in die Räumlichkeiten mitzubringen, können wir von diesem/ dieser Mitarbeiter(in) verlangen, einen Impfnachweis für das Haustier in einer für uns zufriedenstellenden Form sowie einen Nachweis über die Einhaltung der geltenden lokalen Vorschriften vorzulegen. Wenn ein(e) Ihrer Mitarbeiter(innen) ein Haustier in die Räumlichkeiten mitbringt, sind Sie verantwortlich für alle Verletzungen oder Schäden, die durch dieses Haustier an anderen Abonnenten, Mitarbeiter(innen), Gästen oder anderen Bewohnern der Räumlichkeiten oder am Eigentum von (i) MicroOffice One, deren Mitarbeitern oder Gästen oder (ii) dem/den Eigentümer(n) oder anderen Bewohnern der Räumlichkeiten verursacht werden. Keine der MicroOffice One Parties ist für Verletzungen dieser Haustiere verantwortlich. Zusätzlich behalten wir uns das Recht vor, Ihnen etwaige zusätzliche Reinigungskosten, die durch das Haustier verursacht werden, in Rechnung zu stellen. Wir behalten uns außerdem das Recht vor, nach eigenem Ermessen das Recht eines(einer) Mitarbeiter(in), ein Haustier in die Räumlichkeiten zu bringen, einzuschränken.
h) Andere Mitarbeiter(innen). Wir kontrollieren nicht und sind nicht verantwortlich für die Handlungen anderer Abonnent/innen, deren Mitarbeiter(innen) oder anderer Dritter. Im Falle einer Streitigkeit zwischen Abonnent/innen, deren Mitarbeiter(innen) oder deren eingeladenen Personen oder Gästen übernehmen wir keine Verantwortung oder Verpflichtung, eine Partei zu ergreifen, zu vermitteln oder zu entschädigen.
i) Leistungen Dritter. Die Dienste umfassen nicht Produkte oder Dienstleistungen Dritter, die Sie im Zusammenhang mit Ihrem Abonnement erwerben (z. B. Telefon- oder IT-Services). Diese werden ausschließlich von den jeweiligen Anbietern erbracht und unterliegen deren Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen, die insoweit Vorrang haben. Wir sind an diesen Leistungen nicht beteiligt und übernehmen dafür keine Haftung, auch wenn sie auf unserer Rechnung erscheinen.
j) Datenschutz . Wir erheben, verarbeiten, übertragen und sichern personenbezogene Daten über Sie und Ihre Mitarbeiter(innen) gemäß den Bestimmungen unserer Datenschutzrichtlinie, die Sie auf unserer Website finden, und in Übereinstimmung mit allen geltenden Datenschutzgesetzen. Beachten Sie, dass Sie nicht verpflichtet sind, uns personenbezogene Daten zur Verfügung zu stellen, und dass alle von uns gesammelten Informationen von Ihnen nach eigenem Willen und mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung zur Verfügung gestellt werden, die Sie hierin durch die Ausführung dieser Vereinbarung erteilt haben. Sie verpflichten sich hiermit, (i) bei Bedarf die Zustimmung der jeweiligen Person zur hierin beschriebenen Erhebung, Verarbeitung, Übertragung und Sicherung der Daten einzuholen und (ii) zu bestätigen, dass Sie deren personenbezogene Daten tatsächlich in Übereinstimmung mit geltendem Recht erheben und verarbeiten.
k) Arbeitnehmerregelung . Sie sind für die Einhaltung aller Vorschriften und Regeln zum Arbeitnehmerschutz verantwortlich, einschließlich der Arbeitsplatzverordnung in Bezug auf Mobilitätsräume.
l) Nebenkosten . Aufgrund der aktuellen Unsicherheit, betreffend der Energie- und Heizkosten, behalten wir uns vor, etwaige unvorhersehbare Ausschläge nach unten und oben nach Ende der Abrechnungsperiode ggf. von den Abonnent/innen unter Betrachtung von abonnierten Räumlichkeiten und Kapazitäten nachzufordern oder anzurechnen.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
a) Geltendes Recht. Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht.
b) Gerichtsstand. Gerichtsstand ist Hamburg, Deutschland.
9. Sonstiges
a) Art der Vereinbarung; Beziehung der Parteien. Die gesamten Büroräume bleiben unser Eigentum, in unserem Besitz und unserer Kontrolle. Wir geben Ihnen das Recht, die Nutzung der Büroräume mit uns zu teilen, damit wir Ihnen die definierten Dienstleistungen zur Verfügung stellen können. Abweichend davon ist unser Verhältnis in diesem Vertrag nicht das eines Vermieters und Mieters, sondern ein Dienstleistungsverhältnis gemäß § 611 BGB. Diese Vereinbarung ist in keiner Weise so auszulegen, dass sie Ihnen oder einem(r) Mitarbeiter(in) Titel, Dienstbarkeiten, Pfandrechte, Besitz oder verwandte Rechte an unserem Geschäft, den Räumlichkeiten, den Büroräumen oder irgendetwas, das in oder auf den Räumlichkeiten oder Büroräumen enthalten ist, gewährt. Diese Vereinbarung schafft keine Sicherheit für Besitzverhältnisse, Mietzinsen, Erbbaurechte oder andere Immobilieninteressen. Die Parteien sind jeweils unabhängige Auftragnehmer bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, und diese Vereinbarung gilt nicht als Schaffung einer Treuhand-, Agenturbeziehung, einer Partnerschaft oder eines Joint Ventures für irgendeinen Zweck. Sie erkennen an und stimmen zu, dass Sie diese Vereinbarung für die Zwecke und im Rahmen Ihrer gewerblichen, geschäftlichen und/oder beruflichen Tätigkeit und nicht als Verbraucher abschließen. Keine der Parteien wird unsere Beziehung in irgendeiner Weise falsch darstellen.
b) Aktualisierungen. Aktualisierungen der Vereinbarung sowie Änderungen der Abonnement- und Zusatzgebühren unterliegen den Abschnitten 4(b) und 4(d) dieser Vereinbarung. Wir behalten uns das Recht vor, diese Vereinbarung von Zeit zu Zeit zu aktualisieren und werden Sie über solche Aktualisierungen informieren. Es wird davon ausgegangen, dass Sie die neuen Bedingungen der Vereinbarung nach Ablauf von zwei (2) vollen Kalendermonaten ab dem Datum der Benachrichtigung über die Aktualisierung(en) akzeptiert haben. Die fortgesetzte Nutzung der Büroräume oder Dienste nach diesem Zeitraum gilt als Annahme der neuen Bedingungen.
c) Verzicht. Keine der Parteien wird durch eine Handlung oder Unterlassung so angesehen, als hätte sie auf ihre Rechte oder Rechtsmittel aus diesem Vertrag verzichtet, es sei denn, ein solcher Verzicht erfolgt schriftlich und von der verzichtenden Partei unterzeichnet.
d) Unterordnung. Diese Vereinbarung unterliegt unserem Mietvertrag mit unserem Vermieter der Räumlichkeiten und allen ergänzenden Unterlagen und allen anderen Vereinbarungen, denen unser Mietvertrag mit diesem Vermieter unterliegt oder untergeordnet ist. Das Vorstehende impliziert jedoch keine Untervermietung oder ein ähnliches Verhältnis, das ein Interesse an Immobilien beinhaltet.
e) Außergewöhnliche Ereignisse. MicroOffice One haftet nicht und gilt nicht als im Verzug oder als vertragsbrüchig in Bezug auf diese Vereinbarung, wenn Verzögerungen oder die Nichterfüllung der in dieser Vereinbarung geforderten Leistungen auf Ursachen oder Bedingungen zurückzuführen sind, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von MicroOffice One liegen.
f) Abtrennbare Bestimmungen. Jede Bestimmung dieser Vereinbarung gilt als abtrennbar. Soweit eine Bestimmung dieser Vereinbarung verboten, ungültig oder anderweitig nicht durchsetzbar ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und behalten ihre Gültigkeit.
g) Fortbestand. Die Abschnitte 1, 2(b), 4 (soweit noch ausstehende Zahlungen), 4(i) (soweit Erstattungen ausstehen), 5(e), 5(i), 5(j), 5(l), 5(m), 7(a) bis 7(f), 7(h), 8 und 9 sowie alle anderen Bestimmungen dieses Abkommens, deren Fortbestand nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung vernünftigerweise erwartet werden kann, bleiben in Kraft.
h) Mitteilungen. Alle Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung werden per E-Mail übermittelt und treten am ersten Werktag nach dem Versand in Kraft. Die Mitteilungen werden an die E-Mail-Adressen gesendet, die im Formular für Abonnementdetails angegeben sind, sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist. MicroOffice One kann Mitteilungen an die Ansprechperson oder die vertretungsberechtigte Person (oder beide) senden, nach eigenem Ermessen. Mitteilungen im Zusammenhang mit den physischen Büroräumen, den Räumlichkeiten, den Mitarbeiter(innen), anderen Abonnent/innen oder anderen Angelegenheiten in den Räumlichkeiten sollten von der Ansprechperson oder der begünstigten Person gesendet werden. Mitteilungen in Bezug auf diese Vereinbarung oder die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und MicroOffice One sollten von Ihrer vertretungsberechtigten Person stammen. Sollten wir mehrere widersprüchliche Mitteilungen von verschiedenen Personen in Ihrem Unternehmen erhalten, hat die Mitteilung der vertretungsberechtigten Person Vorrang, es sei denn, wir entscheiden nach eigenem Ermessen anders.
i) Überschriften; Auslegung. Die Überschriften in dieser Vereinbarung dienen lediglich der Übersichtlichkeit und dürfen nicht zur Auslegung einer Bestimmung dieser Vereinbarung herangezogen werden. Jede Verwendung von Begriffen wie ‘einschließlich’, ‘zum Beispiel’ oder ‘wie’ in dieser Vereinbarung ist im Sinne von ‘einschließlich, aber nicht beschränkt auf’ zu verstehen. Verweise auf Tageszeiten in dieser Vereinbarung sind entsprechend anzupassen. Vereinbarungen beziehen sich auf die Tageszeit in der Zeitzone des Büroraums .
j) Keine Abtretung. Sie dürfen Ihre Rechte oder Pflichten aus diesem Abkommen, weder ganz noch teilweise, ohne unsere vorherige Zustimmung nicht übertragen oder anderweitig abtreten, es sei denn, dies geschieht im Zusammenhang mit einer Fusion, Übernahme, Unternehmensumstrukturierung oder dem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller Aktien oder Vermögenswerte von Ihnen oder Ihrer Muttergesellschaft. Wir sind berechtigt, diese Vereinbarung ohne Ihre Zustimmung im Zusammenhang mit einer Umstrukturierung, Rekapitalisierung, einem Verkauf von Vermögenswerten oder Aktien oder einem Kontrollwechsel abzutreten.
k) Geldwäsche. Sie erklären und garantieren hiermit, dass Sie und Ihre Mitarbeiter(innen) jederzeit in Übereinstimmung mit allen Gesetzen zur Bekämpfung von kommerzieller oder öffentlicher Bestechung und Geldwäsche (die “Anti-Geldwäschegesetze”) handeln und Ihre Geschäftstätigkeiten entsprechend durchführen. Sie versichern zudem, dass alle Gelder, die Sie zur Erfüllung Ihrer Zahlungsverpflichtungen aus dieser Vereinbarung verwenden, aus rechtmäßigen Quellen stammen, die den Bestimmungen der Anti-Geldwäschegesetze entsprechen. Sie verpflichten sich, uns alle Informationen und Dokumente zur Verfügung zu stellen, die wir von Zeit zu Zeit anfordern, um die Einhaltung der Anti-Geldwäschegesetze sicherzustellen.
l) Antikorruptionsgesetze. Weder Sie noch Ihre Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Agenten, Subunternehmer, Vertreter oder Personen, die in Ihrem Namen handeln:
- (i) haben direkt oder indirekt angeboten, bezahlt, gegeben, versprochen oder die Zahlung von Geld, Geschenken oder irgendetwas von Wert an:(A) Regierungsbeamte oder eine kommerzielle Partei,(B) eine Person, von der bekannt ist oder die Grund zu der Annahme hat, dass das gesamte oder ein Teil des Geldes, Geschenks oder Wertes direkt oder indirekt an Regierungsbeamte oder kommerzielle Parteien angeboten, bezahlt oder gegeben wird, oder(C) Mitarbeiter oder Vertreter von MicroOffice One,zum Zweck(1) der Beeinflussung einer Handlung oder Entscheidung von Regierungsbeamten oder einer Handelspartei in ihrer offiziellen Eigenschaft,(2) um Regierungsbeamte oder kommerzielle Parteien dazu zu veranlassen, etwas zu tun oder zu unterlassen, das gegen ihre rechtmäßige Pflicht verstößt,(3) um einen unzulässigen Vorteil zu erlangen, oder(4) zur Sicherung der Ausführung dieser Vereinbarung,
- (ii) haben autorisiert oder Zahlungen, Geschenke oder Angebote oder Versprechen von Zahlungen oder Geschenken jeglicher Art, direkt oder indirekt, im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, den Diensten oder den Büroräumen gemacht.
- Für die Zwecke dieses Abschnitts bezeichnet “Regierungsbeamter” jede leitende Person, jeden Mitarbeiter oder jede Person, die in amtlicher Eigenschaft für eine Regierungsbehörde oder ein staatlich kontrolliertes Unternehmen, eine öffentliche internationale Organisation oder eine politische Partei arbeitet, sowie einen Beamten oder Kandidaten für ein politisches Amt. m) Einhaltung von Gesetzen. Sie erklären hiermit und garantieren, dass Sie und Ihre Mitarbeiter(innen) Ihre Geschäftstätigkeiten jederzeit ethisch führen und in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen. Sie sind verantwortlich für die Einhaltung aller Vorschriften und Regelungen bezüglich des Schutzes der Arbeitnehmer, der Arbeitsplatzvorschriften und verwandter Bewertungen. MicroOffice One übernimmt in diesem Zusammenhang keine Haftung.
n) Gegenstücke; elektronische Unterschrift. Diese Vereinbarung kann in beliebig vielen Gegenstücken unterzeichnet werden, von denen jede bei ihrer Ausführung ein Duplikat des Originals darstellt. Alle Gegenstücke zusammen bilden die vollständige Vereinbarung. In Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS-Verordnung) vereinbaren die Parteien, dass diese Vereinbarung mittels elektronischer Mittel, einschließlich elektronischer Signaturen, unterzeichnet werden kann. Die Parteien erkennen an, dass elektronische Signaturen die gleiche rechtliche Gültigkeit und Wirkung wie handschriftliche Unterschriften haben. Sie bestätigen, dass Sie die Möglichkeit haben, diese Zustimmung entweder durch Ausdrucken oder Speichern der elektronischen Version aufzubewahren. Jeder Unterzeichner erklärt, dass er befugt ist, die Vereinbarung mit einer elektronischen Signatur im Namen der jeweiligen Partei zu unterzeichnen und beabsichtigt, dies durch Anbringen seiner elektronischen Signatur zu tun.
o) Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung, einschließlich des Formulars für Abonnement-Details, stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien bezüglich des Gegenstands dieser Vereinbarung dar und darf nur durch eine schriftliche Vereinbarung geändert werden.
Änderungen dieser Vereinbarung können nur durch ein von beiden Parteien unterzeichnetes schriftliches Dokument oder wie anderweitig in dieser Vereinbarung vorgesehen vorgenommen werden. Alle vorherigen Vereinbarungen und Absprachen zwischen den Parteien in Bezug auf die in dieser Vereinbarung beschriebenen Angelegenheiten sind in dieser Vereinbarung zusammengeführt und ersetzt.